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Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 05. Juli 2007 um 11:14

Einelternfamilien sind in der Gesellschaft integriert

  • Einelternfamilien sind als gleichwertige Familienform unter anderen akzeptiert.
  • Bezahlte und unbezahlte Arbeit sind gerecht zwischen Frauen und Männern verteilt. Mütter und Väter wählen frei ihre Rolle in Familie und Gesellschaft.
  • Die Gesellschaft anerkennt und honoriert die Leistungen der Alleinerziehenden. Familien sind untereinander solidarisch.
  • Die Menschenrechte, insbesondere die in der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (CRC), im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW) und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte garantierten Rechte, werden respektiert.
  • Einelternfamilien kennen ihre Rechte und sind über Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Selbstbewusst und selbständig nehmen sie Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen, und ihre soziale Verantwortung in ihrem engeren und weiteren Umfeld wahr.
  • Umfeld und EntscheidungsträgerInnen auf allen Ebenen der Gesellschaft sind über die Lebenslage und die Anliegen der Einelternfamilien informiert und tragen diesen Rechnung.
  • Der Wille für wirksame Verbesserungen ist stark. Die Anliegen der Einelternfamilien sind ständiges Thema in der Öffentlichkeit.

 

Gesetzgebung und Rechtsprechung diskriminieren Einelternfamilien nicht

  • Bestimmungen, welche die Zeit- und Geldarmut der Alleinerziehenden verursachen oder verstärken und ihre Arbeits- und psychische Belastung vergrössern, sind aus den Gesetzen und Verordnungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden beseitigt.
  • Das Recht des Kindes auf Unterhaltsbeiträge ist gesichert.
  • Sozialversicherungs-, Arbeits-, Stipendien-, Steuer-, Alimentenhilfe- und Sozialhilferecht berücksichtigen die besondere Situation der Einelternfamilien.
  • Scheidungsrecht und Angebote wie Familienrichter, Familienmediation und andere entsprechen den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen.
  • Das Recht auf Bildung ist gewährleistet.

 

Die materielle Existenz der Einelternfamilien ist gesichert

  • Die Existenz der Kinder – Lebensunterhalt, Ausbildung, Teilnahme am sozialen Leben - ist gesichert. Kein Kind wächst in Armut auf.
  • Erwerbs- und Betreuungsarbeit sind vereinbar. Es sind genügend finanziell tragbare, den Bedürfnissen der Einelternfamilien angepasste, qualitativ hochstehende Kinderbetreuungsangebote vorhanden. Tagesschulen und Blockzeiten sind eingeführt.
  • Umschulungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote und deren Finanzierung verbessern die berufliche und finanzielle Situation und ermöglichen den Wiedereinstieg in den Beruf.
  • Der Wert der Betreuungsarbeit für die berufliche Tätigkeit ist anerkannt.
  • Der Erwerbssektor nimmt auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern Rücksicht. Ein existenzsicherndes Einkommen bei reduzierter Arbeitszeit ist für Mütter und Väter möglich.

 

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