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Delegiertenversammlung SVAMV
Samstag 21. April 2012 in Bern
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, 05. Juli 2007 um 11:14 |
Einelternfamilien sind in der Gesellschaft integriert
- Einelternfamilien sind als gleichwertige Familienform unter anderen akzeptiert.
- Bezahlte und unbezahlte Arbeit sind gerecht zwischen Frauen und Männern verteilt. Mütter und Väter wählen frei ihre Rolle in Familie und Gesellschaft.
- Die Gesellschaft anerkennt und honoriert die Leistungen der Alleinerziehenden. Familien sind untereinander solidarisch.
- Die Menschenrechte, insbesondere die in der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (CRC), im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW) und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte garantierten Rechte, werden respektiert.
- Einelternfamilien kennen ihre Rechte und sind über Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Selbstbewusst und selbständig nehmen sie Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen, und ihre soziale Verantwortung in ihrem engeren und weiteren Umfeld wahr.
- Umfeld und EntscheidungsträgerInnen auf allen Ebenen der Gesellschaft sind über die Lebenslage und die Anliegen der Einelternfamilien informiert und tragen diesen Rechnung.
- Der Wille für wirksame Verbesserungen ist stark. Die Anliegen der Einelternfamilien sind ständiges Thema in der Öffentlichkeit.
Gesetzgebung und Rechtsprechung diskriminieren Einelternfamilien nicht
- Bestimmungen, welche die Zeit- und Geldarmut der Alleinerziehenden verursachen oder verstärken und ihre Arbeits- und psychische Belastung vergrössern, sind aus den Gesetzen und Verordnungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden beseitigt.
- Das Recht des Kindes auf Unterhaltsbeiträge ist gesichert.
- Sozialversicherungs-, Arbeits-, Stipendien-, Steuer-, Alimentenhilfe- und Sozialhilferecht berücksichtigen die besondere Situation der Einelternfamilien.
- Scheidungsrecht und Angebote wie Familienrichter, Familienmediation und andere entsprechen den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen.
- Das Recht auf Bildung ist gewährleistet.
Die materielle Existenz der Einelternfamilien ist gesichert
- Die Existenz der Kinder – Lebensunterhalt, Ausbildung, Teilnahme am sozialen Leben - ist gesichert. Kein Kind wächst in Armut auf.
- Erwerbs- und Betreuungsarbeit sind vereinbar. Es sind genügend finanziell tragbare, den Bedürfnissen der Einelternfamilien angepasste, qualitativ hochstehende Kinderbetreuungsangebote vorhanden. Tagesschulen und Blockzeiten sind eingeführt.
- Umschulungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote und deren Finanzierung verbessern die berufliche und finanzielle Situation und ermöglichen den Wiedereinstieg in den Beruf.
- Der Wert der Betreuungsarbeit für die berufliche Tätigkeit ist anerkannt.
- Der Erwerbssektor nimmt auf die Bedürfnisse der Kinder und Eltern Rücksicht. Ein existenzsicherndes Einkommen bei reduzierter Arbeitszeit ist für Mütter und Väter möglich.

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SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch
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Seit 1984 zählen Einelternfamilien und ihre Kinder auf uns!

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