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Samstag 21. April 2012 in Bern

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Geschrieben von: Baumann Carmen   
Montag, 15. November 2010 um 14:59

29. Februar 2012

100 Jahre Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB
Einelternfamilien verlangen mehr Schutz für die Kinder bei der ZGB-Revision zur elterlichen Sorge

Hundert Jahre nach Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ZGB werden die Bestimmungen zur elterlichen Sorge revidiert. Aus Anlass der Feier zum hundertsten ZGB-Jubiläum vom
1. März fordert der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV Vorrang für die Kinder und ihre Rechte: Es braucht eine Sorgerechtsregelung, die das hohe Armutsrisiko der Kinder getrennt lebender Eltern beseitigt und die Kinder bei elterlichen Konflikten schützt. Dringend nötig ist ein Mindestunterhaltsbeitrag für Kinder in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente im ZGB.
>> Medienmitteilung

 

 

 

 

18. November 2010

20. November – Tag der Rechte des Kindes
Regelung der Elternpflichten und -rechte – kindgerecht!

Zum 20. November, dem Tag der Kinderrechte, fordert der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV, dass die Kinderrechte bei der Regelung der elterlichen Sorge im Mittelpunkt stehen. Er stellt einen eigenen Vorschlag für ein kindgerechtes Gesetz zur Diskussion.
Eine Regelung der Elternpflichten und –rechte, welche die Kinderrechtekonvention respektiert, schützt die Kinder vor Konflikten und Gewalt und wahrt ihre Mitspracherechte. Sie entlastet die alleinerziehenden Eltern und bezieht die getrennt lebenden Väter und Mütter in die Verantwortung ein. Und sie sorgt dafür, dass Kinder genug zum Leben haben und gut betreut werden. Die laufende Revision des Zivilrechts stellt aber nicht die Kinderrechte, sondern die Eltern in den Mittelpunkt.
>> Medienmitteilung

 

 

 

21. Dezember 2009

Und den Kindern ein Wohlgefallen?

Der Bundesrat will die gemeinsame elterliche Sorge geschiedener Eltern zur Regel machen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, eine Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzesrevision auszuarbeiten. Die konkrete Ausgestaltung wird zeigen, ob das revidierte Gesetz alle betroffenen Kinder ausreichend schützt. Der SVAMV setzt sich nach wie vor mit Nachdruck dafür ein, dass die Kinder, die Schutz brauchen, diesen auch erhalten, damit auch sie in sicheren Verhältnissen aufwachsen können.
Ein paar Fakten zur Erinnerung: >> lesen Sie mehr

 

 

 

3. Dezember 2009

Pressemitteilung des
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
Heutiges Urteil zum Sorgerecht beim Europäischen Gerichtshof

Sorgerecht:
Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine differenzierte Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich insofern darauf einstellen, als sie bei der gerichtlichen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht länger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher verheiratet waren oder nicht. Der Europäische Gerichtshof verkennt aber nicht , dass es gute Gründe gegen die gemeinsame Sorge geben kann, was er ausführlich begründet. Lesen Sie mehr >>

 

 

 

30. April 2009

Das gemeinsame Sorgerecht getrennter Eltern zur Regel machen ist falsch

Der Verband der Alleinerziehenden lehnt den Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Strafgesetzbuches (Art. 220) als nicht mit dem Wohl des Kindes vereinbar ab. Er verlangt, dass die Interessen der Kinder ins Zentrum der gesetzlichen Regelung der Kinderbelange gestellt werden und die elterliche Verantwortung von Geburt des Kindes an gefördert wird.
>> Medienmitteilung

 

 

 

30. Januar 2009

Der Bundesrat will die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel machen. Damit erweist er den Kindern einen Bärendienst.

Kein Zweifel: Die gemeinsame elterliche Sorge ist eine gute Sache, wenn getrennte Eltern sich einigen können. Sonst aber fördert sie lange Auseinandersetzungen, unter denen Kinder erwiesenermassen besonders leiden. Sie als Regel einzuführen, ist deshalb falsch.

Hinzu kommt: Der Bundesrat will die gemeinsame Elternschaft nach der Scheidung fortführen. Sein Vorschlag ist aber dazu gar nicht geeignet. Denn die elterliche Sorge ist nur ein Teil der elterlichen Verantwortung und regelt einzig, wer für das Kind Entscheidungen treffen darf. Es ist denn auch erwiesen, dass das Sorgerechtsmodell keinen Einfluss darauf hat, ob sich getrennte Eltern um ihre Kinder kümmern oder nicht.

Der Bundesrat will überdies die Verletzung des Besuchsrechts strafbar machen – aber nur, wenn die obhutsleistende Mutter oder der obhutsleistende Vater TäterIn ist. Eltern, die ihr Kind im Stich lassen und das Besuchsrecht vernachlässigen, sollen ungeschoren bleiben. Damit werden die Rechte des Kindes mit Füssen getreten.

Mit seinem Vorschlag hat der Bundesrat die Chance versäumt, dringend nötige Verbesserungen zum Wohl der Kinder vorzulegen, zum Beispiel den Schutz vor Armut. Denn immer noch sind die Kinder getrennter Eltern übermässig von Armut betroffen.

Die elterliche Verantwortung zu stärken ist wichtig, aber nicht erst im Fall einer Scheidung, sondern schon von Anfang an. Der Verband der Alleinerziehenden schlägt deshalb vor, dass alle Eltern auf die Geburt eines Kindes hin eine Vereinbarung treffen, wie sie die Betreuung, die Sorge für den Lebensunterhalt und die Entscheidungen unter sich aufteilen, und wie sie für ihr Kind sorgen wollen, wenn sie sich einmal trennen sollten.

Mehr dazu lesen Sie in unserem >> Positionspapier

 

 

 

14. Juni  2007

Keine Experimente auf dem Rücken der Scheidungskinder

Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV wehrt sich gegen das realitätsfremde Familienrecht, das einige Männerorganisationen heute vorgestellt haben. «Die Kritik der Alleinerziehenden richtet sich nicht gegen die Zielsetzungen, aber gegen die konkrete Ausformulierung des Gesetzes», sagt Zentralsekretärin Anna Hausherr.
>> Mediencommuniqué

 

 

 

20. Dezember 2006


Nach dem Nationalrat verlangt auch der Ständerat, dass die Regelung der Kinderbelange im Scheidungsrecht überprüft wird. Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV fordert, dass eine allfällige Neuregelung den Schutz der Kinder vor Armut und Gewalt an erste Stelle setzt.
>> Medienmitteilung

 

 

 

7. Oktober 2005

Stellungnahme des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV zum Nationalratsbeschluss, die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regel bei nicht verheirateten Eltern prüfen zu lassen.

Die gemeinsame elterliche Sorge als Regel schafft zusätzliche Probleme für Einelternfamilien. Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV verlangt, dass die Sicherung der Alimente und der Schutz vor den Folgen von Trennungsgewalt zu zentralen Themen der vorgesehenen Prüfung gemacht werden. Auf keinen Fall darf das gemeinsame Sorgerecht dazu führen, dass Kinder weniger Unterhaltsbeiträge für ihren Lebensunterhalt erhalten. Eltern, die nicht mit ihren Kindern zusammen leben, müssen angehalten und unterstützt werden, ihre finanzielle Verantwortung für ihre Kinder wahrzunehmen.
Kinder in Einelternfamilien sind besonders von Armut betroffen. Dies ist keineswegs eine „natürliche“ Folge der Scheidung, sondern durch die ungenügende Sicherung der Kinderalimente verursacht. Die Armutsursachen reichen von Mängeln im Scheidungsrecht und bei der Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe bis hin zur schlechten Zahlungsmoral der Alimentenpflichtigen.
>> Medienmitteilung

 

 

 

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