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Delegiertenversammlung SVAMV
Samstag 21. April 2012 in Bern
Anmeldung: info@svamv.ch
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Geschrieben von: Baumann Carmen
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Montag, 15. November 2010 um 15:05 |
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Elterliche Sorgepflicht
- Elterliche Sorgepflicht: Vorschlag des SVAMV für eine kindgerechte ZGB-Revision
>> Download
- Elterliche Sorgepflicht – im Interesse des Kindes >> Download
Die elterliche Sorge - ein Pflichtrecht mit Einschränkungen
Die elterliche Sorge muss dem Wohl des Kindes dienen (Art. 301, Abs. 1 ZGB). Sie ist ein Pflichtrecht und bedeutet im Wesentlichen die Entscheidungsbefugnis der Eltern, nämlich... >> Weiterlesen
Unterhaltspflicht und elterliche Sorge:
Die zwei Elemente der elterlichen Verantwortung
Die Unterhaltspflicht der Eltern - Lebensgrundlage für das Kind ... unabhängig von der elterlichen Sorge, der Obhut, dem persönlichen Verkehr und - solange das Kind unmündig ist - von der persönlichen Beziehung. >> Weiterlesen
März 2010
Elternpflichten – Elternrechte
Blick über die Grenzen
Der Blick über die Grenze zeigt: Kaum ein europäisches Land verzichtet darauf, Pflichten und Rechte getrennter Eltern zu regeln. Damit tragen die Länder den Lebensrealitäten der Kinder Rechnung und schützen sie vor andauernden Auseinandersetzungen. Anders die Schweiz: Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung zur Regel machen, ohne die Entscheidzuständigkeiten besonders zu regeln. Damit schlägt er auch die in der Vernehmlassung von vielen Seiten geäusserte Kritik am Vorentwurf zur Gesetzesrevision in den Wind. Der SVAMV hat deshalb Bundesrätin Widmer-Schlumpf in einem Brief aufgerufen, für eine Gesetzesregelung zu sorgen, welche die Bedürfnisse der Kinder ins Zentrum stellt. Lesen Sie mehr dazu >> hier
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall? – Danke, Nein
von Henry Kropf, Januar 2007 In die Diskussion um die elterliche Sorge kommt Bewegung. Insbesondere, seit die Universität Zürich Ende Oktober verkündet hat, das geltende Sorgerecht sei «unbefriedigend». Die Privatrechtsprofessorin Andrea Büchler forderte deshalb zusammen mit Heidi Simoni vom Marie Meierhofer Institut das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall. Eine Forderung, die der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVMAV aber nicht nachvollziehen kann. weiter >> download PDF
Dezember 2005
Märchen und Fakten
Sorgerechtsregelungen in Deutschland
Der Nationalrat hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern gefördert und ob sie als Regelfall verwirklich werden kann. Die gemeinsame elterliche Sorge als Regel soll nicht verheiratete Mütter und Väter gleichstellen und den Vätern ermöglichen, Erziehungsverantwortung zu übernehmen, so das vom Nationalrat gutgeheissene Postulat. Ist die gemeinsame elterliche Sorge das richtige Mittel, diese Ziele zu erreichen? Zweifel sind angebracht. Im Interesse der Kinder müssen Verbesserungsmöglichkeiten für beide Sorgerechtsformen geprüft werden, welche die Bedürfnisse der Kinder an erste Stelle setzen. Ist die gemeinsame elterliche Sorge das richtige Mittel, diese Ziele zu erreichen? Zweifel sind angebracht. Auch im Vorbild Deutschland verlangt das Gesetz von Richtern und Behörden, im konkreten Fall abzuwägen, welche Sorgerechtsform dem Kind am besten dient. Im Interesse der Kinder müssen Verbesserungsmöglichkeiten für beide Sorgerechtsformen geprüft werden. weiter >>> download PDF
Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen(Zusammenfassung der Ergebnisse)
Bundesamt für Justiz Mai 2005 Am 1. Januar 2000 trat nach langen Jahren der Vorbereitung das neue Scheidungsrecht (Art. 111 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210) in Kraft. Mit dem Postulat Jutzet (Nr. 00.3681) vom 20. März 2001 wurde der Bundesrat beauftragt, bei Praktikern des neuen Scheidungsrechts (Richterinnen und Richtern, Anwältinnen und Anwälten bzw. deren Organisationen und andere) Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevision in die Wege zu leiten. Dieser Auftrag wurde in zwei Etappen erfüllt. mehr dazu unter: ber-scheidungsumfrage-d.pdf
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SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch
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