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Delegiertenversammlung SVAMV

Samstag 21. April 2012 in Bern

Anmeldung: info@svamv.ch

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Geschrieben von: Baumann Carmen   
Montag, 15. November 2010 um 15:05

 

 

Elterliche Sorgepflicht

 

  • Elterliche Sorgepflicht: Vorschlag des SVAMV für eine kindgerechte ZGB-Revision
    >> Download
  • Elterliche Sorgepflicht – im Interesse des Kindes >> Download

 

 

Die elterliche Sorge - ein Pflichtrecht mit Einschränkungen

Die elterliche Sorge muss dem Wohl des Kindes dienen (Art. 301, Abs. 1 ZGB). Sie ist ein Pflichtrecht und bedeutet im Wesentlichen die Entscheidungsbefugnis der Eltern, nämlich... >> Weiterlesen

 

 

Unterhaltspflicht und elterliche Sorge:

Die zwei Elemente der elterlichen Verantwortung

Die Unterhaltspflicht der Eltern - Lebensgrundlage für das Kind
... unabhängig von der elterlichen Sorge, der Obhut, dem persönlichen Verkehr und - solange das Kind unmündig ist - von der persönlichen Beziehung.
>> Weiterlesen

 

 

 

März 2010

Elternpflichten – Elternrechte

Blick über die Grenzen

Der Blick über die Grenze zeigt: Kaum ein europäisches Land verzichtet darauf, Pflichten und Rechte getrennter Eltern zu regeln. Damit tragen die Länder den Lebensrealitäten der Kinder Rechnung und schützen sie vor andauernden Auseinandersetzungen. Anders die Schweiz: Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung zur Regel machen, ohne die Entscheidzuständigkeiten besonders zu regeln. Damit schlägt er auch die in der Vernehmlassung von vielen Seiten geäusserte Kritik am Vorentwurf zur Gesetzesrevision in den Wind. Der SVAMV hat deshalb Bundesrätin Widmer-Schlumpf in einem Brief aufgerufen, für eine Gesetzesregelung zu sorgen, welche die Bedürfnisse der Kinder ins Zentrum stellt.
Lesen Sie mehr dazu >> hier

 

 

 

Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall? – Danke, Nein

von Henry Kropf, Januar 2007

In die Diskussion um die elterliche Sorge kommt Bewegung. Insbesondere, seit die Universität Zürich Ende Oktober verkündet hat, das geltende Sorgerecht sei «unbefriedigend». Die Privatrechtsprofessorin Andrea Büchler forderte deshalb zusammen mit Heidi Simoni vom Marie Meierhofer Institut das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall. Eine Forderung, die der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVMAV aber nicht nachvollziehen kann.
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Dezember 2005

Märchen und Fakten

Sorgerechtsregelungen in Deutschland


Der Nationalrat hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern gefördert und ob sie als Regelfall verwirklich werden kann. Die gemeinsame elterliche Sorge als Regel soll nicht verheiratete Mütter und Väter gleichstellen und den Vätern ermöglichen, Erziehungsverantwortung zu übernehmen, so das vom Nationalrat gutgeheissene Postulat. Ist die gemeinsame elterliche Sorge das richtige Mittel, diese Ziele zu erreichen? Zweifel sind angebracht. Im Interesse der Kinder müssen Verbesserungsmöglichkeiten für beide Sorgerechtsformen geprüft werden, welche die Bedürfnisse der Kinder an erste Stelle setzen.

Ist die gemeinsame elterliche Sorge das richtige Mittel, diese Ziele zu erreichen? Zweifel sind angebracht. Auch im Vorbild Deutschland verlangt das Gesetz von Richtern und Behörden, im konkreten Fall abzuwägen, welche Sorgerechtsform dem Kind am besten dient. Im Interesse der Kinder müssen Verbesserungsmöglichkeiten für beide Sorgerechtsformen geprüft werden.
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Bericht über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richter/innen und Anwält/innen sowie Mediatoren/Mediatorinnen(Zusammenfassung der Ergebnisse)

Bundesamt für Justiz Mai 2005

Am 1. Januar 2000 trat nach langen Jahren der Vorbereitung das neue Scheidungsrecht (Art. 111 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210) in Kraft. Mit dem Postulat Jutzet (Nr. 00.3681) vom 20. März 2001 wurde der Bundesrat beauftragt, bei Praktikern des neuen Scheidungsrechts (Richterinnen und Richtern, Anwältinnen und Anwälten bzw. deren Organisationen und andere) Berichte über die Erfahrungen mit dem neuen Scheidungsrecht einzuholen und aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls frühzeitig eine Gesetzesrevision in die Wege zu leiten. Dieser Auftrag wurde in zwei Etappen erfüllt.

mehr dazu unter:
ber-scheidungsumfrage-d.pdf

 

 

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